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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2010 - 2 M 109/10 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.06.2010 - 2 M 109/10 (https://dejure.org/2010,31379)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 2 M 109/10 (https://dejure.org/2010,31379)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zuständigkeit der Gemeindevertretung für die Kündigung von Beschäftigten; Beginn des Fristlaufs für das Widerspruchsrecht des Bürgermeisters
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit der Gemeindevertretung für die Kündigung von Beschäftigten; Beginn des Fristlaufs für das Widerspruchsrecht des Bürgermeisters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 01.04.2010 - 1 B 146/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2010 - 2 M 109/10
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2015 - 3 K 44/11
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - erneute …
Es dürfte ferner einiges dafür sprechen, dass dem nicht vom zuständigen Organ eingelegten Widerspruch ebenso wie dem nicht fristgerecht eingelegten Widerspruch (vgl. hierzu OVG Greifswald B. v. 08.06.2010 - 2 M 109/10 - Juris Rn. 9) keine aufschiebende Wirkung zukommt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2010 - 2 M 75/10
Finanzhilfen für eine Ersatzschule
Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 08.06.2010 - 2 M 109/10 -, zit. nach juris Rn. 5 m.w.N.).